Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Speed Aufbereitung – Professionelle Fahrzeugaufbereitung
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Speed Aufbereitung, betrieben von Herrn Mustafa Demiraslan, Niedenstraße 137, 40721 Hilden, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
(2) Die AGB gelten für sämtliche angebotenen Leistungen im Bereich der professionellen Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugreinigung, Lackpflege, Lackkorrektur, Politur, Versiegelung, Smart Repair, Dellenentfernung, Polsterreinigung, Innenraumaufbereitung sowie für sonstige vereinbarte Fahrzeugpflege- und Reparaturleistungen.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website, in Werbematerialien oder Preisübersichten stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags durch Speed Aufbereitung zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform oder durch ausdrückliche Vereinbarung vor Ort erfolgen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
(4) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
(5) Ergeben sich während der Fahrzeugaufbereitung zusätzliche Arbeiten, die für eine fachgerechte Durchführung sinnvoll oder erforderlich erscheinen, wird der Auftraggeber vor der Durchführung über diese Arbeiten und die damit verbundenen Kosten informiert. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Zustimmung durchgeführt.
(6) Die angegebenen Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Planungsangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
§ 3 Fahrzeugzustand und Vorschäden
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Speed Aufbereitung vor Beginn der Arbeiten über bekannte Schäden, technische Defekte, empfindliche Materialien, unsachgemäße Vorreparaturen, Nachlackierungen und sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren, soweit diese für die vereinbarten Arbeiten relevant sein können.
(2) Hierzu zählen insbesondere vorhandene Lackschäden, Steinschläge, Kratzer, Risse, Roststellen, beschädigte Kunststoffteile, lose Verkleidungen, poröse Dichtungen, beschädigte Leder- oder Textiloberflächen und defekte elektronische Bauteile.
(3) Speed Aufbereitung haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, die bereits vor der Fahrzeugübernahme vorhanden waren und nicht durch eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht oder verschlimmert wurden.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Fahrzeugzustand bei Annahme im erforderlichen Umfang durch Fotos und ein Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Die Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(5) Werden während der Arbeiten bislang nicht erkennbare Vorschäden oder Materialschwächen festgestellt, kann Speed Aufbereitung die betroffenen Arbeiten unterbrechen und mit dem Auftraggeber das weitere Vorgehen abstimmen.
§ 4 Besondere Risiken bei der Fahrzeugaufbereitung
(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei älteren, stark beanspruchten, vorgeschädigten, unsachgemäß reparierten oder nachlackierten Fahrzeugoberflächen besondere Risiken bestehen können.
(2) Insbesondere können bereits vorhandene Lackablösungen, Materialermüdungen, Versprödungen, Korrosionsschäden und mangelhafte Reparaturstellen durch eine fachgerechte Reinigung oder Aufbereitung sichtbar werden.
(3) Bei der Politur, Lackkorrektur und Schleifbearbeitung kann aufgrund geringer Lackschichtdicke, bereits erfolgter Vorbearbeitungen oder sonstiger Vorschäden eine vollständige Beseitigung von Kratzern technisch unmöglich oder nur unter unverhältnismäßigem Risiko durchführbar sein.
(4) Speed Aufbereitung ist berechtigt, einzelne Bearbeitungsschritte abzulehnen oder abzubrechen, wenn nach fachlicher Einschätzung ein erhebliches Risiko für eine Beschädigung des Fahrzeugs besteht.
(5) Bei Leder, Kunstleder, Alcantara, empfindlichen Textilien, älteren Kunststoffen und vorgeschädigten Innenraummaterialien können bereits vorhandene Verfärbungen, Abnutzungen oder Materialveränderungen die Reinigungsmöglichkeiten einschränken.
(6) Eine vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Kratzer, Lackdefekte oder Gebrauchsspuren wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Für Schäden, die trotz fachgerechter Durchführung ausschließlich auf bereits bestehenden Materialmängeln oder Vorschäden beruhen und nicht durch eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht wurden, besteht keine Haftung. Die gesetzlichen Ansprüche bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
§ 5 Smart Repair, Lackarbeiten und Dellenentfernung
(1) Bei Smart-Repair-Verfahren, punktuellen Lackausbesserungen und Dellenentfernungen handelt es sich um Verfahren, deren Ergebnisse vom ursprünglichen Schadensbild, dem Materialzustand und den technischen Möglichkeiten abhängen.
(2) Geringfügige Farbton-, Struktur- oder Glanzunterschiede können bei punktuellen Lackreparaturen technisch unvermeidbar sein. Ob solche Abweichungen einen Mangel darstellen, richtet sich nach der konkret vereinbarten Beschaffenheit sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Eine vollständige Wiederherstellung des werkseitigen Originalzustands wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass die gewünschte Reparatur mit dem vereinbarten Verfahren nicht fachgerecht durchgeführt werden kann, wird der Auftraggeber informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.
§ 6 Reinigung, Flecken- und Geruchsbeseitigung
(1) Der Reinigungserfolg hängt insbesondere von Art, Alter, Intensität und Herkunft der Verschmutzungen sowie der Beschaffenheit des Materials ab.
(2) Besonders hartnäckige Verschmutzungen wie Nikotinablagerungen, Schimmelspuren, Tiergerüche, eingetrocknete Flüssigkeiten, Öl, Fett oder tief eingedrungene Geruchsstoffe können unter Umständen nicht vollständig entfernt werden.
(3) Eine dauerhafte oder vollständige Geruchsneutralisierung wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich als geschuldeter Behandlungserfolg vereinbart wurde.
(4) Bei vereinbarten Ozonbehandlungen oder anderen besonderen Reinigungsverfahren gelten die jeweiligen fachlichen Sicherheitsanforderungen und erforderlichen Nachbehandlungszeiten.
(5) Werden Verschmutzungen durch erneute Nutzung des Fahrzeugs, durch äußere Einflüsse oder durch nicht behobene Ursachen erneut hervorgerufen, stellt dies für sich genommen keinen Mangel der ursprünglich ordnungsgemäß erbrachten Leistung dar.
§ 7 Persönliche Gegenstände und Wertsachen
(1) Der Auftraggeber wird gebeten, vor Übergabe des Fahrzeugs sämtliche persönlichen und wertvollen Gegenstände zu entfernen.
(2) Dazu gehören insbesondere Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, persönliche Dokumente und sonstige Wertgegenstände.
(3) Speed Aufbereitung übernimmt keine gesonderte Verwahrungsverpflichtung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung zurückgelassener Gegenstände besteht nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit Speed Aufbereitung oder seinen Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Pflichtverletzung zuzurechnen ist.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gegenstände, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten beeinträchtigen können, vor Fahrzeugübergabe zu entfernen oder ausdrücklich darauf hinzuweisen.
§ 8 Haftung und Schadensersatz
(1) Speed Aufbereitung haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Speed Aufbereitung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Speed Aufbereitung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung für sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht oder eine ausdrücklich übernommene Garantie betroffen ist.
(6) Für Schäden, die ausschließlich durch bereits vorhandene Fahrzeugmängel, unsachgemäße Vorreparaturen oder vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Besonderheiten verursacht werden, haftet Speed Aufbereitung nicht, soweit keine eigene haftungsbegründende Pflichtverletzung vorliegt.
(7) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstige Folgeschäden richtet sich nach den vorstehenden Regelungen und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Fahrzeugbewegungen, Überführung und Transport
(1) Soweit zur Durchführung des Auftrags erforderlich, darf Speed Aufbereitung das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände und innerhalb der Werkstatt durch geeignete Mitarbeiter bewegen.
(2) Probefahrten, Überführungsfahrten sowie Hol- und Bringdienste werden nur durchgeführt, soweit sie zur vereinbarten Leistung gehören oder der Auftraggeber hierzu seine Zustimmung erteilt hat.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug für vereinbarte Fahrten oder Transporte die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
(4) Für Schäden im Zusammenhang mit Fahrzeugbewegungen, Transporten und Überführungen gelten die Haftungsregelungen dieser AGB sowie die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich vereinbarte Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Bei erheblichen, bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Verschmutzungen oder zusätzlichen Schäden kann ein erhöhter Arbeitsaufwand erforderlich werden. Dieser wird dem Auftraggeber vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzarbeiten mitgeteilt.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach vertragsgemäßer Fertigstellung und Abnahme der abnahmepflichtigen Leistungen fällig.
(5) Zahlungen erfolgen über die angebotenen und vereinbarten Zahlungsmethoden.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 11 Terminvereinbarung und Stornierung
(1) Vereinbarte Termine sind grundsätzlich einzuhalten.
(2) Kann der Auftraggeber einen Termin nicht wahrnehmen, wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung gebeten.
(3) Eine kostenfreie Terminverschiebung oder Stornierung ist im Rahmen der individuell getroffenen Vereinbarungen möglich.
(4) Gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung bleiben unberührt. Eine pauschale Stornierungsgebühr wird aufgrund dieser AGB nicht erhoben.
(5) Kann Speed Aufbereitung einen vereinbarten Termin aus betrieblichen Gründen nicht einhalten, wird der Auftraggeber nach Möglichkeit frühzeitig informiert und ein Ersatztermin angeboten. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 12 Fertigstellung, Fahrzeugabholung und Annahmeverzug
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten wird der Auftraggeber über die Abholmöglichkeit informiert.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin oder innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist abzuholen.
(3) Erfolgt die Abholung trotz Fälligkeit und ordnungsgemäßer Aufforderung nicht, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug.
(4) Entstehen Speed Aufbereitung durch einen vom Auftraggeber zu vertretenden Annahmeverzug nachweisbare, erforderliche Mehraufwendungen, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
(5) Eine pauschale Standgebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart. Eine gesonderte Vergütung für die Fahrzeugverwahrung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
§ 13 Abnahme, Reklamationen und Gewährleistung
(1) Soweit die vereinbarten Leistungen werkvertraglicher Natur sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme und die Rechte bei Mängeln.
(2) Der Auftraggeber wird gebeten, das Fahrzeug bei der Übergabe auf erkennbare Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen möglichst unmittelbar mitzuteilen.
(3) Diese Bitte begründet keine Ausschlussfrist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben auch bei späterer Anzeige bestehen.
(4) Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(5) Speed Aufbereitung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen, soweit diese geschuldet und dem Auftraggeber zumutbar ist.
(6) Normale Gebrauchsspuren, vorhandene Vorschäden oder solche Veränderungen, die nicht durch eine mangelhafte Leistung verursacht wurden, begründen für sich genommen keinen Gewährleistungsanspruch.
(7) Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
§ 14 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der vereinbarten Arbeiten am Fahrzeug berechtigt zu sein.
(2) Er ist verpflichtet, notwendige Fahrzeugschlüssel und erforderliche Informationen zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung bereitzustellen.
(3) Besondere Fahrzeugfunktionen, nachgerüstete Bauteile, Sicherheitsvorrichtungen oder technische Besonderheiten, die für die Arbeiten relevant sein können, sind vor Beginn der Leistung mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber hat die für eine vereinbarte Überführung oder Abholung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(5) Entstehen durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten Schäden oder notwendige Mehraufwendungen, richten sich etwaige Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Eigentum, Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht
(1) Das Eigentum am Fahrzeug verbleibt beim jeweiligen Fahrzeugeigentümer.
(2) Speed Aufbereitung stehen wegen fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte zu.
(3) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann Speed Aufbereitung ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB geltend machen.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte des Fahrzeugeigentümers und Dritter bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Terminvereinbarungen, Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation.
(3) Nähere Informationen zu Art, Umfang und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erfolgt die hierfür erforderliche Belehrung gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Beginn der Leistungserbringung während einer Widerrufsfrist sowie für ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Eine bloße Terminvereinbarung führt nicht automatisch zum Ausschluss eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen maßgeblich sind.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Speed Aufbereitung
Betreiber: Mustafa Demiraslan
Niedenstraße 137
40721 Hilden
E-Mail: info@speed-aufbereitung.de
Telefon: +49 172 865 7170
Website: www.speed-aufbereitung.de
Stand: Oktober 2026